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Your Crypto Tax Answers

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Crypto-Assets: Legal durch den Steuerdschungel

Verfasst von Sandra Lengauer L.L.M., Heller Consult Steuer- und Unternehmensberatung


Heute im Jahr 2022 sind Kryptowährungen in aller Munde – in Österreich, dem Mozart-Land, gehen wir von 200.000 Crypto-Assets Usern aus. Verliert der köstliche Mozarttaler seine Bedeutung? Zählen heute nur mehr Bitcoin, Ethereum oder Cardano?


Köpfe wie Marc Friedrich empfehlen, 5-10% Deiner Vermögenswerte in Crypto- Assets zu investieren. Doch was wäre Vaterland Österreich ohne seine strengen Steuergesetze? Bleib also auf dem steuerlegalen Crypto-Kurs, um Dir unnötigen Ärger zu ersparen.


Hier gibt‘s die Basics, um legal durch den Crypto-Steuerdschungel zu kommen:


Muss man Steuern zahlen, wenn man „Crypto-Assets“ (im Privatvermögen) kauft oder verkauft?


Das hängt davon ab, ob Du mit Deinen Crypto-Assets Gewinne machst, und auch von der Behaltedauer. Wenn zwischen der Anschaffung vor dem 01.03.2021 und dem Verkauf Deiner Crypto-Assets weniger als 1 Jahr (365 oder 366 Tage, nicht Kalenderjahr) liegt, hat eine Besteuerung des Gewinns zu erfolgen.


Crypto-Assets werden nicht mehr wie bisher als „Wirtschaftsgüter“ klassifiziert, sondern als Kapitalvermögen – diese Änderung ist auf die ökosoziale Steuerreform 2022 zurückzuführen. Als Altvermögen gelten vor dem 28.02.2021 angeschaffte Crypto-Assets. Wurden diese über die Spekulationsfrist hinaus gehalten, müssen Gewinne nicht versteuert werden. Gewinne aller nach dem 28.02.2021 angeschafften Crypto-Assets (= Neuvermögen) sind mit 27,5% zu versteuern.


Hinweis: Rechtsmeinung Heller Consult: Der Tausch eines Crypto-Assets gegen ein anderes ist nicht steuerpflichtig, solange es nicht in eine FIAT-Währung ("echtes" Geld wie €, $) umgetauscht wird.


Fallbeispiel: Steuerliche Behandlung von Kauf und Verkauf (im Privatvermögen)


Verkauf < 365 Tage


Julia kauft am 01.04.2020 mit FIAT 0,5 Bitcoin. Dies zum Kurs von € 5.864,00, d.h. sie zahlt für einen halben Bitcoin € 2.932,00. Sie verkauft diesen innerhalb eines Jahres am 27.03.2021 und erzielt dadurch einen Gewinn von € 20.731,50 (Verkauf um 23.663,50 abzüglich Anschaffungskosten von € 2.932,00).


Die Spekulationsfrist ist von Datum zu Datum zu rechnen. Achtung: bei Schaltjahren sind es 366 Tage! In diesem Fall handelt Julia innerhalb von 365 Tagen und ist somit in der vollen Versteuerung, welche dem Progressionssteuersatz unterliegt. Hätte sie erst am 2.4.2021 verkauft, hätte sie sogar um € 25.0284,50 verkauft und einen steuerfreien Gewinn von € 22.152,50 erzielt.


Gibt es eine eigene Steuererklärung nur für Crypto-Assets?


Nein, die gibt es nicht. Gewinne, die durch Kryptowährungen erzielt wurden, müssen aber in der Steuererklärung angegeben werden. Hat man bisher nur eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht, ist diese auf eine Einkommenssteuererklärung umzustellen und der Ertrag aus Cryptos unter Spekulationsgewinne aufzunehmen. Die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit werden dann zusammen mit den Einkünften aus Spekulationsgeschäften/ Einkünften aus Kapitalvermögen eingereicht.


Freigrenzen: Für steuerpflichtige Spekulationseinkünfte gibt es eine Freigrenze von € 440,00 pro Kalenderjahr. Für die Einkünfte aus Kapitalvermögen gibt es eine Freigrenze von € 22,00 pro Kalenderjahr. Diese muss man nicht in die Steuererklärung aufnehmen.


Wichtig: Dokumentation (mit Tools wie Cointracking) ist das A und O. Zeichne Deine Crypto-Transaktionen regelmäßig auf. Tust Du das nicht, kann das Finanzamt Deine Einkünfte schätzen. Bedenke: Die Verjährungsfrist für Finanzvergehen beträgt 5 Jahre - im Verdachtsfall bei Steuerhinterziehung kann sogar 10 Jahre rückwirkend ermittelt werden.


Was passiert, wenn man Crypto-Gewinne nicht in der Steuererklärung angibt?


Vorsätzliche Steuerhinterziehung kann erhebliche Folgen nach sich ziehen. Das beginnt bei einer Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe.


Will man seine Steuer im Nachhinein nacherklären, muss man den Weg der Selbstanzeige gehen und die Steuer innerhalb eines Monats nachzahlen, um Straffreiheit zu erlangen.


Wann ist es Zeit für den Besuch beim Steuerberater?


Das kommt drauf an. Investierst Du bewusst viel Geld in Crypto-Assets und möchtest die Transaktionen gewerblich über Deine Firma laufen lassen, dann solltest Du sofort einen Steuerberater aufsuchen. Dieser kann Dich informieren, wie Du das gesamte steuerliche Konstrukt gestalten kannst.


Auch wenn Du im Nachhinein Deine Steuern deklarierst und den Weg der Selbstanzeige gehst, bist Du mit einem Steuerberater auf der sicheren Seite.


Fängst Du als Privatperson gerade erst an und probierst Dich aus, dann darfst Du erstmal durchatmen. Generierst Du dann auch Gewinne, ist es wichtig, dass alles dokumentiert wird. Ab erst dann ist ein Termin beim Steuerberater empfehlenswert (nach 6 Monaten ungefähr).


Die beste Krypto-Steuersoftware in Österreich: CoinTracking


CoinTracking deckt alle Kryptosteuerbedürfnisse ab. CoinTracking ist die beste Krypto-Steuersoftware für österreichische Trader, in die alle Trades, von über 110 Exchanges/Wallets, inklusive DeFi und NFTs, importiert werden können.


Nach dem Import deiner Trades berechnet CoinTracking die Gewinne/Verluste für jeden Trade, nach der in Österreich verwendeten Abrechnungsmethode. Anschließend erstellt CoinTracking einen Steuerreport für die jährliche Steuererklärung.


Wenn du ein aktiver DEX-Trader bist, kannst du auch einfach alle deine Ethereum und Binance Smart Chain-basierenden Trades von Uniswap, 1inch Network, SushiSwap, PancakeSwap, etc. importieren.


Darüber hinaus kann CoinTracking alle deine Einnahmen aus Krypto-Staking, Liquidity Pools, Krypto-Zinsen und mehr klassifizieren, einschließlich:


  1. Über 25 Reports, inklusive eines Reports zu steuerfreien oder steuerlich begünstigten Coins

  2. Automatische Kapitalgewinne, nach 12 Bewertungsmethoden (z.B.: FIFO, LIFO, HMRC, ACB), die weltweit akzeptiert sind

  3. Erstellen eines vollständigen Steuerreport


Möchtest du deinen Krypto Steuerreport fehlerfrei einreichen? Schau dir unseren Full Service Österreich an.


Heller Consult ist spezialisiert auf die steuerliche und wirtschaftliche Optimierung von Crypto-Geschäften und bietet speziell für Miner, Trader, Verkäufer oder Holder von Kryptowährungen ein kostenloses Erst-Beratungsgespräch an. Siehe auch unter Cointracking Full-Service Österreich.


Haftungsausschluss: Alle oben bereitgestellten Informationen dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Beratung durch einen Steuerberater. Viele Szenarien sind individuell zu betrachten und erfordern die Expertise eines Steuerberaters.

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